Gemäß § 651k Abs. 3 BGB ist jeder Reiseveranstalter verpflichtet, im voraus jedem Reiseteilnehmer der mindestens 2 Leistungen als Paket z.B. Fly & Drive bucht, einen Sicherungsschein auszuhändigen. Zur Absicherung unserer Kunden habe wir eine Insolvenzversicherung mit der R+V Versicherung abgeschlossen. Gegenstand einer solchen Versicherung ist die Insolvenzabsicherung von Reiseveranstaltern (in diesem Falle Sailing Nations UG). Die R+V übernimmt Bürgschaften (Sicherungsscheine) im Falle einer Insolvenz und verpflichtet sich zur Zahlung bei Vorlegen, der in den Bürgschaften genannten Voraussetzungen.